
Engagiert für Kleinbauernrechte: Jean Ziegler, der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung
Mit den Stimmen vor allem der Entwicklungsländer hat sich der UN-Menschenrechtsrat für eine Stärkung der Rechte von Kleinbauern und anderen Arbeitern in ländlichen Regionen ausgesprochen – und für die Erarbeitung eines rechtlich verbindlichen Instruments im Kampf gegen Landgrabbing. 23 Staaten sprachen sich für, neun gegen die von Bolivien, Kuba, Ecuador und Südafrika eingebrachte Resolution aus. Damit hat ein Prozess begonnen, an dessen Ende eine UN-Deklaration steht, die die Rechte von Kleinbauern, Fischern oder Landarbeitern schützen soll. In zwei Jahren soll eine Arbeitsgruppe ihre ersten Ergebnisse vorlegen.
Der Beschluss ist ein Erfolg für Menschenrechtsgruppen und Aktivisten wie Jean Ziegler, die sich in den vergangenen Wochen lautstark für die Resolution eingesetzt hatten. Zu den essentiellen Rechten, die in der geplanten Deklaration festgeschrieben sein sollen, gehört das Recht auf angemessene Ernährung sowie den Zugang zu Land, zu Wasser und zu Saatgut. Die meisten dieser Rechte existieren bereits in anderen Konventionen. Doch die Zusammenführung existierender Normen in einer Erklärung für die Rechte der Kleinbauern soll diese Rechte völkerrechtlich aufwerten – und sie für Kleinbauern und ihre Interessensvertreter zugänglich machen. „Eine UN-Deklaration wirkt der Fragmentierung entgegen, die auf Kosten der Kleinbauern geht“, sagt FIAN-Sprecherin Ana María Suàrez Franco. Gerade auf der Südhalbkugel gibt es konkurrierende Rechtssysteme: Traditionell gehört ein Stück Land einem Bauern, formaljuristisch jemand anderem – es sei wichtig, so Suàrez Franco, dass solche Widersprüche aufgelöst würden. Genau das soll die angestrebte UN-Konvention leisten. Dass die Erarbeitung eines solchen, völkerrechtlich bindenden Instruments mehrere Jahre dauern wird, obwohl Bauernaktivisten wie Via Campesina auf eine schnelle Lösung dringen, ist ein Kompromiss, um nicht nur mit einem freiwilligen Instrument zu enden.
Das nämlich gibt es bereits. Die „Freiwilligen Leitlinien zu Landnutzungsrechten“, die der Ausschuss für Welternährungssicherung der Vereinten Nationen im Mai beschlossen hat, sollen gerade Kleinbauern den sicheren und gerechten Zugang zu natürlichen Ressourcen sichern. Auch Aktivisten loben die Leitlinien. Das einzige Problem: Regierungen und Investoren müssen der Umsetzung freiwillig zustimmen. Ob aber Regierungen etwa aus dem arabischen Raum, globale Konzerne oder Investmentfonds das tun werden, ist ungewiss. Derzeit verdienen sie an den Landnahmen in Entwicklungsländern auf Kosten der Bevölkerung kräftig. Andrew Hilton, der bei der UN-Landwirtschaftsorganisation FAO für Landnutzung zuständig ist, verteidigt den Ansatz dennoch: „Hätten wir die Leitlinien nicht freiwillig gemacht, gäbe es bis heute nichts, was wir diskutieren könnten.“ Bei einer Veranstaltung am Rande des Menschenrechtsrats hatte sich Deutschland dafür stark gemacht, einzig auf die freiwilligen Leitlinien zu setzen. Die EU-Staaten und die USA stimmten im Menschenrechtsrat denn auch gegen die Ausarbeitung einer verbindlichen Deklaration.